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Mittwoch, 18. Juni 2025 Mediadaten
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Bad Driburg (TKu). Der Fund eines menschlichen Schädels am Freitagnachmittag, dem 13. Juni, in einem Garten am Stadtrand von Bad Driburg hat für Aufsehen gesorgt. Nun ist klar, woher der makabre Fund stammt: Der Schädel gehörte einst zu einer auf dem Friedhof im benachbarten Altenbeken bestatteten Person, wie die Polizei mitteilte. Wie Polizeisprecher Achim Reker erklärt, war das Grab, in dem der oder die Verstorbene ursprünglich beigesetzt worden war, bereits vor über zwanzig Jahren aufgelöst worden. In diesem Zusammenhang muss der Schädel unbemerkt mit Erdmaterial abtransportiert worden sein. Offenbar landete genau diese Erde später in einem privaten Garten in Bad Driburg, wo das Relikt der Vergangenheit nun bei Gartenarbeiten wieder ans Licht kam.

Die Friedhofsruhe war nur von kurzer Dauer: Normalerweise spricht man bei einem Grab von der „letzten Ruhestätte“, in diesem Fall jedoch war es damit schon nach der gesetzlich festgelegten Ruhezeit vorbei. Auf Friedhöfen gilt: Nach 20 bis 30 Jahren, sofern das Nutzungsrecht nicht verlängert wird, dürfen Gräber eingeebnet werden. Genau das war in Altenbeken geschehen. „Wenn das Grab tatsächlich die üblichen 30 Jahre bestand, dann liegt der Todeszeitpunkt der betroffenen Person mindestens 50 Jahre zurück“, rechnet Reker vor. Von einem Verbrechen geht die Polizei aufgrund der Umstände und des Alters des Fundes derzeit nicht aus. Dennoch wird der Schädel rechtsmedizinisch untersucht, um alle Zweifel auszuschließen.

Der Garten, in dem der Schädel entdeckt wurde, wird weiterhin polizeilich untersucht. Bislang seien jedoch keine weiteren Knochenfunde gemacht worden, wie Reker bestätigt. „Die Wahrscheinlichkeit, dass der Fund mit einem Gewaltverbrechen in Verbindung steht, ist äußerst gering“, so der Polizeisprecher weiter. Eine endgültige Bewertung könne jedoch erst nach Abschluss der forensischen Analyse erfolgen. Unklar ist derzeit, was mit dem Schädel geschehen wird, wenn die Untersuchungen abgeschlossen sind. Ob das ursprüngliche Grab rekonstruierbar ist oder eventuell noch Angehörige ausfindig gemacht werden können, bleibt offen. Fest steht: Es ist ein gespenstischer Fund, der jedoch wohl weniger mit einem Kriminalfall als mit der schlichten Praxis des Friedhofsmanagements und einem unachtsamen Umgang mit Erdmaterial zu tun hat, ein seltener, aber nicht unmöglicher Fall, wie die Polizei betont.

Symbolfoto: KI

 

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