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Mittwoch, 18. Juni 2025 Mediadaten
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Kreis Höxter (red). Die Afrikanische Schweinepest breitet sich in Deutschland immer weiter aus. Am vergangenen Wochenende wurde die Tierseuche erstmals in Nordrhein-Westfalen bei einem verendeten Wildschwein im Kreis Olpe nachgewiesen. Weitere Fälle werden untersucht. Die Fundorte der Tiere lagen in der Gemeinde Kirchhundem – und damit nur rund 100 Kilometern von der Grenze des Kreises Höxter entfernt.

„Die Afrikanische Schweinepest – kurz ASP – ist die derzeit größte Bedrohung für unsere heimischen Wild- und Hausschweine. Es handelt sich um eine schwere Virusinfektion. Es gibt weder Impfung noch Therapie, infizierte Haus- und Wildschweine verenden in der Regel. Das Virus ist widerstandsfähig und lange ansteckend. Für Menschen und andere Tierarten stellt das Virus jedoch keine Gefahr dar“, erklärt Dr. Jens Tschachtschal, Leiter der Abteilung Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung des Kreises Höxter.

Die Afrikanische Schweinepest wurde seit dem Jahr 2020 in den ostdeutschen Bundesländern an der polnischen Grenze nachgewiesen, sowie seit einem Jahr auch in Südhessen und Rheinland-Pfalz innerhalb der Wildschweinepopulation.

„Eine Übertragung ist über direkten Kontakt zwischen infizierten und nicht infizierten Tieren möglich, insbesondere über Blutkontakt. Darüber hinaus kann das Virus indirekt über verunreinigte Gegenstände wie Werkzeuge, Fahrzeuge, Schuhe oder Kleidung, Lebensmittel oder über kontaminiertes Futter übertragen werden“, erklärt Dr. Tschachtschal.

Wird ASP bei Wildschweinen festgestellt, wird zunächst eine sogenannte infizierte Zone festgelegt. Das Verbringen von Schweinen und Schweinefleisch und -erzeugnissen aus diesem Gebiet ist dann grundsätzlich verboten, Ausnahmen können jedoch unter Auflagen genehmigt werden. Bei Wildschweinen werden eine zeitlich begrenzte Jagdruhe und Suche nach verendeten Tieren mit sich anschließender verstärkter Bejagung, in jedem Fall aber eine Untersuchung erlegter und verendet aufgefundener Wildschweine, angeordnet.

Darüber hinaus greifen weitere seuchenhygienische Maßnahmen, zum Beispiel die zentrale Sammlung des Aufbruchs und bei Bedarf ein zentraler Aufbruch erlegter Wildschweine.

„Der aktuelle Ausbruchsort liegt nur rund 100 km von unserer Kreisgrenze entfernt. Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass bei einer weiteren Ausbreitung auch der Kreis Höxter in absehbarer Zeit betroffen sein könnte. Zur Vorbereitung auf diesen Fall ist jetzt insbesondere das Handeln und die Zusammenarbeit von Landwirten und Jägern von Bedeutung“, so Dr. Jens Tschachtschal.

 

Was Jäger im Kreis Höxter tun können:

„Der Kreis Höxter hat eine hohe Wildschweindichte. Wichtig ist deshalb, die Wildschweinbestände durch eine intensive Bejagung zu reduzieren“, verweist Dr. Tschachtschal auf die Verantwortung der Jägerschaft, aktiv zur Vorbeugung beizutragen.

„Für die Früherkennung eines möglichen Ausbruchs ist es außerdem zwingend notwendig, tot aufgefundene und krank erlegte Wildschweine labordiagnostisch auf den ASP-Erreger zu untersuchen“, appelliert er an die Jagdausübungsberechtigten. Sie seien rechtlich verpflichtet, solche Fälle beim zuständigen Veterinäramt umgehend zu melden und die notwendigen Proben für die Untersuchung zu entnehmen. Auch auf jegliche Form von jagdlichen Aktivitäten in Gebieten, die von der ASP betroffen sind, sollten verantwortungsvolle Jäger in der jetzigen Zeit verzichten.

Was Landwirte im Kreis Höxter tun können:

Landwirte sind dafür verantwortlich, in ihren Tierbeständen für Biosicherheit zu sorgen, um eine Einschleppung von Tierseuchenerregern zu verhindern. Da ASP von Wildschweinen auf Hausschweine übertragen werden kann, muss jeglicher Kontakt unterbunden werden. Schweine in Auslauf- und Freilandhaltungen müssen durch Doppelzäune geschützt werden. „Futter und Einstreu müssen wildschweinsicher gelagert werden“, betont der Kreisveterinär. Ziel ist es, auch indirekte Übertragungsrisiken auszuschließen. Dazu gehört es auch, beim Betreten eines Schweinestalls Schutzkleidung zu tragen und für Reinigungs- und Desinfektionsmöglichkeiten zu sorgen. In großen Betrieben sind eine Hygieneschleuse und ggf. auch eine Einzäunung erforderlich.

Vorbereitend auf den Seuchenfall wird Schweinehaltern die Teilnahme am ASP Früherkennungsprogramm des Landes NRW empfohlen. Damit können Erleichterungen beim Handel mit Schweinen im Ernstfall in Anspruch genommen werden. Informationen hierzu sind auf der Internetseite des Kreises eingestellt.

„Das Risiko einer weiteren Verschleppung bei Wildschweinen können wir sicher nur begrenzt beeinflussen. Ein Überspringen des Erregers auf Hausschweine kann aber durch konsequente Einhaltung der Biosicherheitsvorgaben verhindert werden“, appelliert der Veterinäramtsleiter an die landwirtschaftlichen Tierhalter.

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